Dieses Rechtsgebiet - das Anfang 2005 ins „Angebot” unserer Kanzlei aufgenommen wurde - wird repräsentiert von einem eigenen Team speziell ausgebildeter Mitarbeiter, das alle Bereiche der kaufmännischen und technischen Verwaltung notleidender Immobilien „abdeckt”.

Neben der klassischen, von den Amtsgerichten beauftragten Zwangsverwaltung stellen wir unser diesbezügliches Know-How auch Eigentümern notleidender Immobilien oder den betr. Grundpfandgläubigern schon im Vorfeld einer Verfahrensbeantragung zur Verfügung. Im Rahmen entspr. „kalter Zwangsverwaltungen” erarbeiten wir etwa Konzepte zur Umwidmung von Leerstandsimmobilien, zur Projektierung und ggf. auch freihändigen Verwertung zum Zwecke der Verhinderung von Zerschlagungswerten im Rahmen gerichtlicher Versteigerungsverfahren.

Unseren Mandanten kommt i.d.Z. unser in vielfältigen Bauinsolvenzen gewonnenes bauspezifisches Fachwissen zu Gute. Häufig sehen wir uns so in der Lage, Alternativen zur Zwangsverwaltung/-versteigerung, wie beispielsweise die Fertigstellung unvollendeter Bauvorhaben sowie die Kalkulation von Umstrukturierungen etc. zu erarbeiten.