Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich der gerichtlichen Insolvenzverwaltung. Ihr unterfallen seit Jahren Unternehmungen jeder Art und Größe, wobei im Laufe der Zeit die Maschinenbau- und Baubranche überdurchschnittlich häufig vertreten waren. Neben den Unternehmensinsolvenzen befassen wir uns selbstverständlich auch mit sog. Verbraucherinsolvenzverfahren natürlicher Personen.

Die im Rahmen der Betreuung von Insolvenzen beschäftigten Mitarbeiter der Kanzlei verfügen neben dem im Rahmen laufender Fortbildung regelmäßig aktualisierten „juristischen Handwerkszeug” über eine umfangreiche, in Hunderten von Verfahren erarbeitete erfolgreiche Praxis. Mit ausschließlich eigenen Mitarbeitern der Kanzlei wird deshalb die immer wieder auch mehrjährige Fortführung insolventer Geschäftsbetriebe betriebswirtschaftlich begleitet, werden etwa der Forderungseinzug und das Avalmanagement betrieben, werden im Rahmen „kalter“ Zwangsverwaltung notleidende Immobilien betreut. Dabei werden diese Leistungen regelmäßig auch von Sicherungsgläubigern (insbes. Kreditinstituten) der betr. Kreditsicherheiten in Anspruch genommen.

Soweit Sanierungspotentiale in Unternehmensinsolvenzen vorhanden sind, ist oberstes Ziel unserer Bemühungen stets die Fortführung sowie der dauerhafte Erhalt der betr. Betriebe. Selbst wenn entsprechende Perspektiven bei Antragstellung noch fehlen, bemühen wir uns - unter Rückgriff auf langjährige Branchenkontakte - Sanierungspotentiale aufzudecken. Hierbei bedienen wir uns selbstverständlich sämtlicher Möglichkeiten der Insolvenzordnung, einschließlich der eines Insolvenzplanverfahrens.

Weiteres Ziel unserer Insolvenzverwaltungen ist stets eine größtmögliche Transparenz und Verlässlichkeit des Verfahrens für alle Beteiligten. Dies wird gewährleitstet durch hohe Standortpräsenz, das heißt, eine enge zeitliche und räumliche Nähe sowohl des Verwalters selbst als auch seiner in die Verfahrensbetreuung einbezogenen Mitarbeiter zum schuldnerischen Unternehmen und damit auch zu seinen Gläubigern.

Insoweit verstehen wir die Insolvenzverwaltung als Dienstleistung für die von ihr betroffenen Beteiligten und uns als Dienstleister auch der verfahrensbeteiligten Gläubiger.