Wir sind der Auffassung, dass grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Beratung eines jeden unternehmerisch tätigen Mandanten neben der - selbstverständlichen - juristischen Fachkompetenz in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts vor allem nennenswerte eigene Erfahrungen im Wirtschaftsleben sind.

Vor diesem Hintergrund verbietet sich für uns bei sämtlichen rechtlichen Gestaltungen jedwede isolierte Betrachtung und beziehen wir regelmäßig die in der Fortführung und erfolgreichen Sanierung notleidender und/oder insolventer Unternehmen und natürlicher Personen gewonnen umfangreichen Erfahrungen von uns und unseren Partnern in die Beratung ein.

Auf Grund dieses „ganzheitlichen” Beratungsansatzes sehen wir uns stets auch als warnender Partner der beratenen Unternehmer. Da etwa Geschäftsführer in Krisenzeiten ihrer Gesellschaft stets steigende Risiken einzugehen gezwungen sind, steigt auch ihr Haftungsrisiko erheblich. In diesen Situationen schätzen unsere Mandanten in besonderem Maße unser langjährig, in eigener unternehmerischer Verantwortung als Insolvenzverwalter gewachsenes Know-How.

Zu unserem durch entspr. Erfahrungen im Insolvenzbereich unterlegten Leistungsspektrum gehört schließlich auch die Beratung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen in der Krise oder in/aus der Insolvenz sowie die entspr. Gründungsberatung.

Im gesellschaftsrechtlichen Bereich sind wir schließlich seit langem beratend bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, der Abfassung von Gesellschafterbeschlüssen und Gesellschaftsverträgen sowie der sonstigen Vertragsgestaltung (z.B. von Kundenbeziehungen etc.) tätig. Auch insoweit profitieren unsere Mandanten von den umfangreichen, in eigener unternehmerischer Verantwortung gewonnenen Erkenntnissen.

Diese Erfahrungen mit Ihnen als unserem Mandanten auszutauschen, um sodann geeignete „wirtschaftsrechtliche” Empfehlungen für die konkrete Fragestellung Ihres Unternehmens aussprechen und ggf. umsetzen zu können, ist unser Verständnis von „Wirtschaftsrecht”.