Das Kreditsicherungsrecht spielt in unserer Kanzlei eine große Rolle sowohl im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht, resp. den von uns betreuten Insolvenzverfahren, als auch mit der vorinsolvenzlichen (außergerichtlichen) Sanierungs- und Restrukturierungsberatung.

Im Rahmen von Insolvenzverfahren sind wir regelmäßig damit betraut, die an die unterschiedlichsten Kreditinstitute zumeist globalzedierten Außenstände des insolventen Unternehmens oder Unternehmers zu realisieren. Gleichermaßen obliegt uns in den betr. Verfahren (etwa in Bauinsolvenzen) das komplette Avalmanagement. Für beide Aufgabenbereiche stehen speziell geschulte, resp. ausgebildete Mitarbeiter der Kanzlei und unserer Kooperationspartner zur Verfügung.

Forderungs- und Avalmanagement betreiben wir daneben auch außerhalb gerichtlicher Insolvenzverfahren sowohl für unternehmerisch tätige Mandanten (ohne entspr. eigenes Personal) als auch für Sicherungsgläubiger (insb. Banken) im Rahmen entspr. Beratungsmandate.

Für Kreditinstitute sind wir schließlich beratend auch im Zusammenhang mit der Erfassung, Bewertung und ggf. Neuordnung von Sicherheiten tätig, die ihnen von Darlehnsnehmern gestellt worden sind. Im Rahmen sog. Quick-Checks überprüfen und beurteilen wir das Ausfallrisiko von Banken in Bezug auf ihre bestehenden Kredite. Bezogen auf den Sicherungsfall (etwa die Insolvenz des betr. Kunden) überprüfen wir dabei auch das sog. Anfechtungsrisiko, d.h. die Gefahr, dass in der Insolvenz des Kunden der betr. Verwalter die bestellte Sicherheit aus Gründen der Anfechtbarkeit nicht anerkennt. Im Zusammenhang mit diesen Prüfungen kommt unseren Mandanten das in tausenden von Anfechtungsfällen auf „Verwalterseite“ gewonnene Detailwissen im besonderen Maße zu Gute.

Zu guter Letzt begleiten wir Kreditinstitute beratend etwa dann, wenn es im Zusammenhang mit den neuen, durch die sog. Solvabilitätsverordnung eingeführten Eigenkapitalregelungen um die Frage der individuellen Risikoeinstufung eines Kunden geht. Auch i.d.Z. spielt die Frage der Wertigkeit des Sicherungsrechts gerade für den Fall einer etwaigen Insolvenz des Kunden eine entscheidende Rolle.